AGB´s
§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter (im folgenden Classic Photobooth) und dem Mieter. Maßgebend ist diejenige Fassung, die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültig ist. Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§2 Mietgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox mit Zubehör.

§3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch eine konkrete Buchungsanfrage des Mieters, z. Bsp. über das Buchungs-Tool auf www.classic-photobooth.de/buchen und eine entsprechende Buchungsbestätigung durch Classic Photobooth zustande. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind in der Buchungsbestätigung von Classic Photobooth geregelt. Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

§4 Zahlung des Mietbetrages

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise je nach gebuchtem Paket. Der Mietbetrag ist bis 1 Woche vor Buchungsdatum zu überweisen oder am Tag der Leistungserbringung vorab in bar zu entrichten.
Gelangt die Fotobox aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§5 Mietbedingungen

Gegenstand des Vertrages sind die im Mietvertrag aufgeführten Geräte und Zubehörteile. Classic Photobooth behält sich das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche Geräte zu ersetzen.

Die Mietzeit beginnt mit dem abgeschlossenen Aufbau der Fotobox beim Mieter. Erfolgt der Aufbau vor Beginn der Mietzeit, so bleibt Mietzeitbeginn der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt. Die Mietzeit endet spätestens 24 Stunden nach Beginn der Mietzeit.

Der Abbau sowie die Abholung sind nicht Bestandteil der Mietzeit. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Insbesondere verplichtet er sich dazu, die Mietsachen vor Um- oder Herunterwerfen sowie vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Auch bei der Kabelverlegung hat der Mieter alle damit verbundenen Gefahrenquellen abzusichern.

Der Mieter verpflichtet sich, die Fotobox nach der Veranstaltung auszuschalten und vom Stromnetz zu trennen.

Dem Mieter wird es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter, die Mietsache zu öffnen. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der Software/Verstellung der Kamera.

Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Ein Verbringen der Mietsache an einen anderen als den Ort der durch den Vermieter vorgenommenen Inbetriebnahme ist nicht gestattet.

§6 Widerrufsrecht und Stornierung

Da der Vertrag für die Erbringung der Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g Absatz 9 BGB kein Widerrufsrecht.

Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht nach folgender Maßgabe eingeräumt:

Kündigt der Mieter einen bereits geschlossenen Mietvertrag vor Beginn des Mietzeitraums, wird gegebenenfalls eine Stornogebühr für entstandene Kosten und/oder Mietausfall fällig.

Folgende Stornogebühren werden fällig:

Stornierungen bis 4 Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei.
Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 20% des vereinbarten Mietpreises, Stornierung bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des vereinbarten Mietpreises, Stornierung bis 4 Tage vor Mietbeginn: 60% des vereinbarten Mietpreises, Stornierung < 4 Tage vor Mietbeginn 90% des vereinbarten Mietpreises.

Classic Photobooth kann die Bestellung des Mieters jederzeit stornieren. Im Falle einer Stornierung seitens Classic Photobooth ist der entrichtete Mietpreis vollständig zu erstatten.

§7 Haftung


Der Mieter trägt die Verantwortung für die Fotobox und dem Zubehör von der Anlieferung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen.

Wird die Fotobox, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschabung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Zeitwert des jeweiligen Mietgegenstandes.

Der Mieter haftet nicht für Defekte, die obensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpdchtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

§8 Fotobox-Requisiten

Werden die Fotobox-Requisiten verschmutzt oder beschädigt, werden von Classic Photobooth pauschal 20 € in Rechnung gestellt. Abhanden gekommene Requisiten werden dem Mieter vollumfänglich in Rechnung gestellt. Stark verschmutzte Stobhintergründe oder beschädigte Vinylhintergründe werden mit 90 Euro in Rechnung gestellt.

§9 Urheber- und Nutzungsrechte, Onlinegalerie der erstellten Bilder, Datenschutz

Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen.

Das umfasst die Befugnis zur Veröbentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend des Bildmaterials seitens des Vermieters bestehen nicht.

Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandeneBildmaterial.

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von Classic Photobooth gespeichert werden.

Stand November 2023

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